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Informationen zum Einbau/Wechsel Zwischenzähler

Aus aktuellem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass der Austausch des Gartenwasserzählers in der Pflicht des Grundstückseigentümers liegt. Bitte prüfen Sie die Eichfrist ihres Gartenwasserzählers oder rufen beim WAZV Hohenseefeld an. 

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Hohenseefeld gewährt seinen Kunden gemäß unseren Schmutzwassergebührensatzungen die Trinkwassermenge, die zur Beregnung oder Bewässerung genutzt wird und nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, von den Abwassergebühren abzusetzen.

Der Grundstückseigentümer beauftragt für den Einbau/Wechsel des Gartenzählers eine Fachfirma. Danach wird die Messeinrichtung vom WAZV Hohenseefeld abgenommen / verblombt. Die entsprechenden Formulare sind auf unserer Homepage (Service/Formulare) hinterlegt.

Auch Gartenwasserzähler unterliegen der Eichfrist, und sind alle 6 Jahre auszutauschen.

Zähler mit abgelaufener Eichfrist dürfen in der Verbrauchsabrechnung nicht berücksichtigt werden.

 

gez. M.Krähe

Verbandsvorsteher