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Informationen

Gartenwasserzähler (Zwischenzähler)

Aus aktuellem Anlass möchten wir auf unsere Gebührensatzung für die zentrale Entsorgung § 2 Gebührenmaßstab Absatz 4 hinweisen.

Wassermengen, die für die Gartenbewässerung und Poolbefüllung genutzt werden und nicht als Schmutzwasser eingeleitet werden, kann der Grundstückseigentümer durch den Einbau eines entsprechenden Wasserzählers nachweisen und für diese Menge wird am Jahresende kein Schmutzwasser berechnet. Der Neueinbau eines Gartenwasserzählers sollte generell von einem zugelassenen Installateur erfolgen. Aus dem Installateurverzeichnis auf unserer Homepage unter – Service – kann man sich einen auswählen.

Generell erfolgt die Beantragung beim WAZV Hohenseefeld. Auf unserer Homepage finden Sie die Formulare ebenfalls unter der Rubrik – Service – oder Sie rufen an Tel. 033744-60233 und wir schicken Ihnen die Formulare zu.

Nach Einbau des Zwischenzählers ist das Formular beim Zweckverband abzugeben. Der Zweckverband beauftragt seinen technischen Betriebsführer mit der Abnahme. Dabei wird geprüft, ob der Einbau entsprechend DIN 1988 erfolgt ist und der Zähler wird verplombt.  Da dieser Zähler zur Abrechnung genutzt wird, ist ein Wechsel entsprechend der Eichordnung nach 6 Jahren vorgeschrieben.

Das Gleiche gilt auch für mobil entsorgte Grundstücke, weil die Abrechnung des Schmutzwassers als Trinkwassermaßstab erfolgt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.